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Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen / Reisebedingungen

Allgemeine Vereinbarungen
1. Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reise-veranstalter mit der Anmeldung verbindh anbietet, kommt mit der Reisebe-stätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form.
2. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Nicht eingeschlossen sind alle nicht ausdrücklich genannten Mahlzeiten und Getränke sowie Ausgaben persönlicher Art wie Trinkgelder, Telefon, Minibar.

Leistungs- und Preisänderungen
3.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
3.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag ver-
langen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen.
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat.
4) Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
5) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.

Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter vom Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. Dem Reisenden steht der Nachweis offen, dass der Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale sei. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Folgende pau-schalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Teilnehmer werden berechnet:
bis 30 Tage vor Reiseantritt: Anmeldegebühr
bis 9 Tage vor Reiseantritt: 50 % des Reisepreises
ab 8 Tage vor Reiseantritt bis Abreisetag: 100 % des Reisepreises

Beschränkung der Haftung
4.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für vertragliche Schadensersatzansprüche – mit Ausnahme von Körperschäden – auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
4.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen
auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rahmen der Vermittlung beruhen.
4.3 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur
für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-
und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich diese Vorschriften nach der Buchung geändert haben.

Eintrittskarten
Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veranstaltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedingungen.
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